Ihre Partnerin rund um den Bau
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Sachverständige für Gebäudeschäden
Meine Tätigkeitsfelder
- Überwachung der Bauqualität
- Hauskaufberatung
- Beweissicherung im Schadensfall
- Bestandsaufnahme
- Sie fragen sich, ob Ihr Anliegen in meinen Tätigkeitsbereich fällt? Dann kontaktieren Sie mich gerne.


Über mich
Yvonne Fiederling
Sachverständige für Gebäudeschäden
- Diplom Bauingenieurin (TU Dresden)
- Langjährige Berufserfahrung als Bau- und Projektleitung
- in Mentorenschaft bei Leicht Sachverständige
- Mitglied beim b.v.s. Bayern (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) als Anwärterin
- permanente Weiterbildungen
Netzwerk
Ich bin Sachverständige im Bereich Gebäudeschäden und strebe die öffentliche Bestellung an. Das Fachgebiet Gebäudeschäden ist so komplex und vielseitig, dass ein fundiertes Netzwerk an Fachkollegen unerlässlich ist. Als Anwärterin arbeite ich mit öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen zusammen.
Überwachung der
Bauqualität
Sie planen einen Neu- oder Umbau? Dann macht es grundsätzlich Sinn, einen Sachverständigen für Gebäudeschäden frühzeitig mit einzubeziehen.
Die Prüfung der Bodenplatte, des Kellers, der Abdichtungen, der Fenster etc.: Es gibt so viel Potenzial für spätere Gebäudeschäden. Warum also nicht von Anfang an eine fachkundige Person mit einbeziehen?
Die Vermeidung von Schäden ist immer besser als die Beseitigung. Ich begleite Sie gern bei Ihrer Baumaßnahme.


Hauskaufberatung
Sie planen ein Haus- oder einen Wohnungskauf?
Mit Hilfe von Messgeräten ist es möglich, Schwachstellen bei Bestandshäusern in Bezug auf Wärmebrücken oder feuchte Stellen vor dem Kauf aufzudecken. Die Risikoreduzierung und ein Aufzeigen der Beseitungsmaßnahmen können für Ihre Kaufentscheidung maßgeblich sein.
Beweissicherungen im Schadensfall
Die Beweissicherung kann bei Straßen, Wegen, Gebäuden, Brücken und sonstigen Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Tritt ein Schaden wie z.B. ein Wasserschaden in einem Bestandsgebäude oder in einem Neubau auf, ist eine schnelle Reaktion notwendig, denn es gilt den Schaden zu begrenzen.
Hierfür ist die Schadensursache zu ermitteln und abzustellen um ein noch größeres Schadensausmaß zu verhindern. Anschließend wird der Ist-Zustand dokumentiert, es werden Sofortmaßnahmen sowie weiterführende Schritte aufgezeigt um den Schaden vollständig zu beheben. Dabei bin ich stets an Ihrer Seite und stehe mit Rat und Tat gerne zur Verfügung.
Bei Bedarf erstelle ich Ihnen gern eine gutachterliche Stellungnahme.
Bestandsaufnahme
Vor einer Baumaßnahme kann eine Bestandsaufnahme der umliegenden Häuser, Straßen, Brücken oder sonstigen Bauobjekten erfolgen. Nach der Baudurchführung werden die gleichen Bauobjekte noch einmal aufgenommen. Anschließend erfolgt ein Abgleich der Zustände (vor und nach dem Bau). Neu entstandene Schäden können durch dieses Verfahren leicht herausgearbeitet werden. So können Streitigkeiten vor Gericht präventiv vermieden werden oder es sind leichtere Einigungen aller Beteiligten möglich.

